AGBs & SCHLUSS-BESTIMMUNGEN
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
der OPHINA marketing (e.U. Anna-Sophie Gebetsberger), im Folgenden kurz OPHINA marketing genannt.
1. GELTUNG
1.1. Vertragsgrundlagen
OPHINA marketing (e.U. Anna-Sophie Gebetsberger) schließt Verträge und erbringt Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der von OPHINA marketing erstellten schriftlichen Angebote sowie der jeweils gültigen Fassung etwaiger in das Angebot einbezogener Beschreibungen von Leistungen (z.B. individuelle Unterlagen oder allgemeine Präsentationsunterlagen), Preislisten sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese Beschreibungen von Leistungen, Preislisten und AGB gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen OPHINA marketing und dem Auftraggeber und liegen ab dem ersten Vertragsabschluss automatisch allen weiteren Vertragsabschlüssen zugrunde, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.2. Zukünftige Änderungen
Änderungen der Beschreibungen von Leistungen, Preislisten und AGB werden dem Auftraggeber schriftlich bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Auftraggeber nicht binnen zwei Wochen schriftlich widerspricht. Die geänderten AGB gelten ab dem Zeitpunkt ihrer Gültigkeit auch für laufende Verträge.
1.3. Zusatzvereinbarungen
Zusatzvereinbarungen oder Änderungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.
1.4. Vertragsbestandteile von Seiten des Auftraggebers
Vorgaben des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn OPHINA marketing (e.U. Anna-Sophie Gebetsberger) diese ausdrücklich akzeptiert hat. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn OPHINA marketing sie nicht ausdrücklich ablehnt.
1.5. Vorgehen bei Widersprüchen
Im Falle von Widersprüchen zwischen dem Angebot, den Leistungsbeschreibungen und den AGB gilt folgende Reihenfolge: individuelle Leistungsbeschreibungen, Angebot, AGB. Sollten Widersprüche mit den Vertragsbedingungen des Auftraggebers bestehen, haben die AGB von OPHINA marketing (e.U. Anna-Sophie Gebetsberger) Vorrang.
1.6. Vorgehen bei Unwirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Regelungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirtschaftlich ähnliche, wirksame Regelung ersetzt.
​2. VERTRAGSABSCHLUSS
2.1. Angebot durch OPHINA marketing
Angebote von OPHINA marketing (e.U. Anna-Sophie Gebetsberger) sind unverbindlich und freibleibend, es sei denn, es wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
2.2. Angebot durch den Auftraggeber
Aufträge des Auftraggebers aufgrund von Angeboten oder unaufgefordert erteilte Aufträge binden den Auftraggeber zwei Wochen ab Zugang bei OPHINA marketing (e.U. Anna-Sophie Gebetsberger).
2.3. Annahme durch OPHINA marketing
Ein Vertrag kommt erst mit der Annahme des Auftrags durch OPHINA marketing (e.U. Anna-Sophie Gebetsberger) zustande, entweder durch ausdrückliche Auftragsbestätigung oder durch erkennbares Tätigwerden.
2.4. Zugang von Erklärungen
Erklärungen, die an Werktagen (Montag bis Freitag, ausgenommen Feiertage) zwischen 09:00 und 15:00 Uhr abgegeben werden, gelten am selben Tag als zugegangen. Alle anderen Erklärungen gelten als am nächsten Werktag um 09:00 Uhr zugegangen.
3. LEISTUNGSUMFANG
3.1. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von OPHINA marketing (e.U. Anna-Sophie Gebetsberger).
3.2. Leistungsumfang
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem Angebot und der Leistungsbeschreibung. Änderungen sind nur nach gegenseitigem Einvernehmen möglich und können zu zusätzlichen Kosten führen.
3.3. Fachgerechte Leistung
OPHINA marketing (e.U. Anna-Sophie Gebetsberger) schuldet eine fachgerechte Leistungserbringung entsprechend der Leistungsbeschreibung. Innerhalb des Rahmens der Leistungsbeschreibung hat OPHINA marketing Gestaltungsfreiheit.
3.4. Fremdleistungen
OPHINA marketing (e.U. Anna-Sophie Gebetsberger) kann nach eigenem Ermessen auch Dritte zur Erbringung der Leistungen hinzuziehen.
3.5. Teilleistungen
OPHINA marketing (e.U. Anna-Sophie Gebetsberger) ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und abzurechnen.
3.6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle notwendigen Informationen, Unterlagen und Ressourcen rechtzeitig und in geeigneter Form bereitzustellen, um die Durchführung der vereinbarten Leistungen zu ermöglichen. Verzögerungen aufgrund von mangelnder Mitwirkung des Auftraggebers können zu Terminverschiebungen oder Mehrkosten führen, die der Auftraggeber zu tragen hat.
4. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
4.1. Preise
Alle Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2. Zahlungsfristen
Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Bei Zahlungsverzug ist OPHINA marketing (e.U. Anna-Sophie Gebetsberger) berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9,2 % über dem Basiszinssatz geltend zu machen.
4.3. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen bleibt die gelieferte Ware im Eigentum von OPHINA marketing (e.U. Anna-Sophie Gebetsberger).
​
4.4. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Auftraggebers ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
4.5 Kommunikationspauschale
Für alle im Rahmen der Vertragsdurchführung anfallenden Kommunikationsaufwände, wie z. B. Telefonate, E-Mails oder schriftliche Korrespondenz, wird eine Kommunikationspauschale gemäß der jeweils gültigen Preisliste berechnet. Die Kommunikationspauschale ist unabhängig von der tatsächlichen Nutzung zu entrichten und wird mit der Gesamtrechnung in Rechnung gestellt. Änderungen der Preisliste werden dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt und gelten als vereinbart, wenn der Auftraggeber nicht binnen zwei Wochen schriftlich widerspricht.
4.6 Anfahrts- und Kilometergeld
Für notwendige Anfahrten im Rahmen der Leistungserbringung werden zusätzlich zum vereinbarten Honorar Anfahrtskosten und Kilometergeld gemäß der jeweils gültigen Preisliste verrechnet, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, dass diese Kosten nicht in Rechnung gestellt werden. Änderungen der Preisliste werden dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt und gelten als vereinbart, wenn der Auftraggeber nicht binnen zwei Wochen schriftlich widerspricht.
5. NUTZUNG VON MUSIK UND LIZENZRÜCKRUF
5.1. Nutzung von Drittlizenzen (z.B. Artlist).
OPHINA marketing (e.U. Anna-Sophie Gebetsberger) verwendet für die Bereitstellung von Musik teilweise Inhalte von Drittanbietern wie Artlist oder anderen Musikbibliotheken. Zum Zeitpunkt der Bereitstellung verfügt OPHINA marketing über die erforderlichen Lizenzen zur Nutzung dieser Musikstücke im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen.
5.2. Haftung bei Lizenzrückruf
Sollte ein Drittanbieter eine Lizenz für ein von OPHINA marketing bereitgestelltes Musikstück nachträglich widerrufen oder ändern, informiert OPHINA marketing den Auftraggeber unverzüglich. OPHINA marketing übernimmt jedoch keine Haftung für rechtliche Ansprüche, die durch den nachträglichen Widerruf der Lizenz entstehen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei einem Lizenzrückruf die weitere Nutzung der betroffenen Musikstücke unverzüglich einzustellen. OPHINA marketing wird in einem solchen Fall bemüht sein, gleichwertige Ersatzmusik bereitzustellen, sofern dies vertraglich vereinbart wurde.
5.3. Freistellung bei Lizenzrückruf
Sollte eine Lizenz für ein von OPHINA marketing bereitgestelltes Musikstück durch den Drittanbieter nachträglich widerrufen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, OPHINA marketing von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus der weiteren Nutzung dieses Musikstücks nach dem Widerruf resultieren. Dies umfasst insbesondere etwaige Schadensersatzforderungen, Anwaltskosten und Gerichtskosten.
5.4. Lizenzprüfungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von OPHINA marketing bereitgestellte Musik nur im Rahmen der erteilten Lizenzen zu nutzen und sicherzustellen, dass keine Nutzung erfolgt, die über den vereinbarten Zweck hinausgeht. Eine weitergehende Nutzung, die nicht ausdrücklich im Lizenzvertrag vorgesehen ist, bedarf der schriftlichen Zustimmung von OPHINA marketing oder dem Drittanbieter der Lizenz.
6. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
6.1. Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Übergabe der Leistung. Im Falle von Mängeln hat OPHINA marketing (e.U. Anna-Sophie Gebetsberger) das Recht, nach eigener Wahl Verbesserung oder Austausch zu leisten.
6.2. Haftung
OPHINA marketing (e.U. Anna-Sophie Gebetsberger) haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In jedem Fall ist die Haftung von OPHINA marketing auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
7. DATENSCHUTZ
7.1. Verarbeitung personenbezogener Daten.
OPHINA marketing (e.U. Anna-Sophie Gebetsberger) verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Erfüllung des Vertrags. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
7.2. Weitergabe an Dritte
Personenbezogene Daten werden nur an externe Dienstleister weitergegeben, soweit dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist, beispielsweise an Versand- oder Zahlungsdienstleister.
7.3. Rechte des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung seiner personenbezogenen Daten, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit und Widerspruch. Der Auftraggeber kann seine Rechte gegenüber OPHINA marketing (e.U. Anna-Sophie Gebetsberger) geltend machen.
​
8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
8.1. Anwendbares Recht
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen OPHINA marketing (e.U. Anna-Sophie Gebetsberger) und dem Auftraggeber gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen.
8.2. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz von OPHINA marketing (e.U. Anna-Sophie Gebetsberger) in Vöcklabruck, Österreich. OPHINA marketing ist jedoch auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.
9. STORNOFRISTEN, AUSFALLGEBÜHREN UND VERSCHIEBUNG VON TERMINEN
9.1 Stornofrist und Ausfallgebühren
Der Auftraggeber kann einen vereinbarten Termin bis spätestens 48 Stunden vor dem Termin kostenfrei stornieren. Bei einer Absage innerhalb von 48 Stunden vor dem Termin wird eine Ausfallgebühr in Höhe von [z. B. 50 % des vereinbarten Honorars] in Rechnung gestellt.
9.2 Kosten für nicht wahrgenommene Termine
Erscheint der Auftraggeber ohne vorherige Absage nicht zum vereinbarten Termin (unentschuldigtes Nichterscheinen), ist OPHINA marketing (e.U. Anna-Sophie Gebetsberger) berechtigt, eine volle oder anteilige Gebühr in Rechnung zu stellen.
9.3 Verschiebung von Terminen
Eine einmalige Verschiebung des Termins ist für den Auftraggeber kostenfrei möglich, wenn diese mindestens 48 Stunden vor dem ursprünglich vereinbarten Termin erfolgt. Bei Schlechtwetter ist eine Terminverschiebung ebenfalls kostenfrei, unabhängig von der Vorlaufzeit.
​
10. RECHTE AN FOTOS UND INHALTEN
10.1 Urheber- und Nutzungsrechte
Sämtliche von OPHINA marketing (e.U. Anna-Sophie Gebetsberger) erstellten Inhalte, insbesondere Fotos, Texte, Grafiken und Videos, verbleiben im Urheberrecht bei OPHINA marketing, sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart. Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht-übertragbares Nutzungsrecht zur Verwendung der Inhalte für die im Vertrag vereinbarten Zwecke.
10.2 Nutzung zu Referenzzwecken
OPHINA marketing (e.U. Anna-Sophie Gebetsberger) ist berechtigt, die erstellten Inhalte zu Referenzzwecken zu verwenden, insbesondere für die Präsentation im Rahmen von Eigenwerbung (z. B. auf der Website, in sozialen Medien oder in Präsentationsunterlagen), sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht.
10.3 Verwendung durch den Auftraggeber
Der Auftraggeber darf die erstellten Inhalte ausschließlich im Rahmen der vertraglich vereinbarten Nutzung verwenden. Jede darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere die Bearbeitung oder Weitergabe an Dritte, bedarf der schriftlichen Zustimmung von OPHINA marketing.
​
Schlussbestimmungen
​
1. AGB
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der OPHINA marketing (e.U. Anna-Sophie Gebetsberger).
​
2. DATENSCHUTZ
Die Datenschutzerklärung von OPHINA marketing (e.U. Anna-Sophie Gebetsberger) wird zur Kenntnis genommen. Der Auftraggeber bestätigt, die Datenschutzerklärung gelesen und verstanden zu haben.
​
3. VERTRAG ZUR AUFTRAGSDATENVERARBEITUNG
Sofern OPHINA marketing (e.U. Anna-Sophie Gebetsberger) personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, gilt der Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung. Dieser regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten gemäß der DSGVO.
4. ANZUWENDENDES RECHT
Auf alle Rechtsbeziehungen und Sachverhalte zwischen OPHINA marketing (e.U. Anna-Sophie Gebetsberger) und dem Auftraggeber ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden, unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
5. GERICHTSSTAND
Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen OPHINA marketing (e.U. Anna-Sophie Gebetsberger) und dem Auftraggeber wird das sachlich zuständige Gericht am Firmensitz von OPHINA marketing (e.U. Anna-Sophie Gebetsberger) in Linz, Österreich, vereinbart. OPHINA marketing ist jedoch auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.
​
6. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungseingang ohne Abzüge fällig. Bei Zahlungsverzug behält sich OPHINA marketing (e.U. Anna-Sophie Gebetsberger) das Recht vor, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe geltend zu machen.
7. BINDUNG AN ANGEBOTE
Bindung an Angebote: Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass ein Angebot gemäß den Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs (ABGB) eine Willenserklärung darstellt und somit rechtlich bindend ist, sobald es von OPHINA marketing (e.U. Anna-Sophie Gebetsberger) angenommen wird.